Öffnungsperspektiven sind sehr wichtig und auch möglich. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder einigten sich bereits am 3. März 2021 auf eine Reihe an Öffnungsschritten, die die Landesregierung nun in einer neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg umsetzt. Diese tritt am Montag, den 8. März 2021 in Kraft. Sie ermöglicht auch dem organisierten Sport eine vorsichtige Wiederaufnahme des praktischen Übungs- und Trainingsbetriebs auf Grundlage eines Hygienekonzepts, das auch die Kontaktnachverfolgung berücksichtigt.

Je nach 7-Tage-Inzidenzwert im jeweiligen Land- oder Stadtkreis gelten ab dem 8. März die folgenden Regelungen für den Freizeit- und Breitensport:

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:

    • Sportausübung (kontaktarm) im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 5 Personen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) aus 2 Haushalten möglich.
    • Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben, wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.
    • Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.

 

  • Sportwettbewerbe und Sportwettkämpfe bleibt weiterhin untersagt.

7-Tage-Inzidenz an 5 Tagen in Folge unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:

    • Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit bis zu 10 Personen möglich.

 

  • Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge wieder über 50, gelten die Gruppengrößen wie oben beschrieben (maximal 5 Personen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) aus 2 Haushalten).

7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:

    • Nutzung von Außensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport untersagt.

 

  • Ausnahme: Außensportanlagen, auf welchen ausreichend Platz ist, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Gruppen eingehalten werden kann. Dort darf mit Angehörigen des eigenen Haushalts und 1 weiteren Person Sport getrieben werden (Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht gezählt). Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben, wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.

 

Wir hoffen, dass bald weitere Öffnungsschritte möglich sind und wir bald wieder mit dem Training beginnen dürfen.

Bis dahin bleibt alle gesund

Viele Grüße

euer Karate Dojo

Kategorien: Training

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